Hilfe

Verantwortungsvolles Spielen

Verantwortungsvolles Spielen > Aufhebung einer Spielsperre

Die Spielsperre im Bereich „Verantwortungsvolles Spielen“ kann nur auf ausdrücklichen Anfrage der betroffenen Person widerrufen werden, wenn der Ausschlussgrund nicht mehr besteht.

Gemäss Art. 84 VGS Abs. 1 – Art.81 BGS kann die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre nach Ablauf der Mindestfrist ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses (3 Monate) durch Zusendung des Antragsformular für die Aufhebung der freiwilligen Spielsperre per E-Mail an [email protected] beantragt werden. 
Für den Widerruf einer angeordneten Spielsperre besteht keine genaue zeitliche Angabe.

Um das Formular für den Widerruf der Spielsperre aufzurufen, klicken Sie hier.

Haben Sie die gesuchte Antwort nicht gefunden?

Bitten Sie um Unterstützung per E-Mail

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an unseren Kundendienst.
Sie werden von einem unserer Operatoren kontaktiert.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Chatten Sie mit einem Operator:

Sie können keine Antwort auf Ihre Frage finden? Betreten Sie den Chat, um mit einem Operator in Echtzeit zu sprechen.

CHAT