Verantwortungsvolles Spielen

Spielsperre

SPIELSPERRE

Dauerhafte Spielsperre
Eine freiwilliger Spielsperre kann vom Spieler auf folgende Weise vorgenommen werden:

  • Indem Sie sich in Ihrem Spielerkonto im Bereich "Verantwortungsvolles Spielen" anmelden. Diese Option ist nur möglich, wenn Sie Ihr Spielerprofil bereits durch ein Ausweisdokument und einen Adressnachweis verifiziert haben. Klicken Sie hier, um die entsprechende Seite aufzurufen
  • Indem Sie das ausgefüllte Antragsformular (hier klicken) zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises (Reisepass, Identitätskarte, Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Führerschein) und einem Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz an [email protected] oder per Post an folgende Adresse senden: Casinò Lugano SA, Via Stauffacher 1, 6900 Lugano
Sobald die Anfrage gestellt wurde, wird dem Benutzer eine E-Mail zugesendet, mit der Bestätigung, dass die Spielsperre erfolgreich ausgeführt wurde und wie ihm gegebenenfalls sein Saldo zurückerstattet werden kann.

 

Angeordnete Spielsperre
Die Spielsperre vom Glücksspiel kann von dem Casino gemäss Art. 80 Abs. 1-2 BGS verfügt werden, wenn der Verdacht oder gar die Vermutung besteht, dass ein Gast:

  • überschuldet ist oder seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt;
  • Spieleinsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen und Vermögen stehen.
Darüber hinaus kann das Casino auf ausdrücklichen Antrag eines Fachdienstes oder einer Sozialbehörde und wenn eine Untersuchung aufgrund der Nichtvorlage von Unterlagen nicht durchgeführt werden kann eine Spielsperre vom Glücksspiel verhängen.

 

Die Spielsperre gilt schweizweit für alle Spiele, die von Spielbanken mit einer Konzession für Casinos (einschliesslich Online-Casinos) angeboten werden, sowie für andere Online-Glücksspielangebote wie Lotterien, Sportwetten, Online-Geschicklichkeitsspiele als auch für den Interkantonalen Behörde festgelegte Grossspiele (Art. 80 Bundesgesetz über Geldspiele). Die Spielsperre gilt auch für die Teilnahme am Schweizer Lotto über das Internet und für andere von Swisslos und Loterie Romande angebotene Spiele.

Aufhebung der Spielsperre
Die Spielsperre ist auf Anfrage des Betroffenen zu widerrufen, wenn der Ausschlussgrund nicht mehr besteht.

Gemäss Art. 84 VGS Abs. 1 – Art.81 BGS kann der Widerruf einer freiwilligen Spielsperre nach Ablauf der Mindestfrist von 3 Monaten (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses) erfolgen. Das entsprechende Antragsformular muss ausgefüllt werden und per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Für den Widerruf einer angeordneten Spielsperre besteht hingegen keine bestimmte Frist.