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Verantwortungsvolles Spielen > Angeordnete Spielsperre

Swiss4Win erlässt eine Spielsperre, wenn festgestellt oder vermutet wird, dass Sie zahlungsunfähig sind, Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder mit Einsätzen spielen, die in keinem Verhältnis zu Ihrem Einkommen und/oder Vermögen stehen. Eine angeordnete Spielsperre wird auch ausgestellt, wenn eine Fachstelle oder eine Sozialbehörde dies ausdrücklich verlangt. Für den Widerruf einer angeordneten Spielsperre besteht keine genaue zeitliche Angabe. Vor Annahme der Aufhebung wird überprüft, ob die im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) geregelten Voraussetzungen für eine dauerhafte Spielsperre nicht gegeben sind.

Swiss4Win behält sich das Recht vor, jederzeit ein Ausschluss vom Spiel oder eine Teilnahmebeschränkung vom Casinò Lugano (landbasiert und online), nach Art. 53 BGS oder 42 VGS zu beantragen, wenn der Benutzer gegen diese AGB und andere Regelungen auf der Website verstösst.

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